Briefwahl
Kann eine wahlberechtigte Person am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen um die Stimmabgabe zu vollziehen, besteht die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Zu diesem Zweck befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein entsprechender Antrag. Dieser ist dann im BürgerService einzureichen. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen können, werden Ihnen diese gebührenfrei per Post zugesandt.
In den Unterlagen befinden sich dann auch Hinweise, wie Sie die Stimmabgabe der Briefwahl durchführen können. Bitte beachten Sie diese Hinweise genau, sonst kann es passieren, dass Ihre Stimme als ungültig gewertet werden muss.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 |
zuständiges Amt:
Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService vom 10.02. - 21.02.2025 nur für Wahlanliegen:
Montags und mitwochs von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr