Lebendige Zentren

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Heeslingen ist mit der „Gesamtmaßnahme "Heeslingen - Ortskern" in die Städtebauförderung, Programmkomponente „Lebendige Zentren“, grundsätzlich aufgenommen worden. Das ist ein guter und schöner Erfolg. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, in den nächsten Jahren entsprechende Maßnahmen aus dem beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) in Heeslingen umzusetzen und die städtebaulichen Missstände (Mängel) anzugehen.

Die Gemeinde Heeslingen wird hierzu in den nächsten Wochen die offizielle Programmaufnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung erhalten. Anschließend sind die notwendigen Formalitäten mit der NBank abzuarbeiten und den angekündigten Bewilligungsbescheid (380.000 €) zu erhalten. Die Städtebauförderung wird in Niedersachsen von der NBank als Förderbehörde betreut.

Darüber hinaus hat die Gemeinde Heeslingen zu entscheiden, zur Begleitung des Gesamtprozesses einen unterstützenden Dienstleister auszuschreiben und zu beauftragen. Liegen alle formalen Aufnahmen und Bewilligungen seitens des Landes und der NBank vor, können die konzeptionelle Planungen begonnen werden. Dies wird jedoch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, da die notwendigen Abstimmungen zwischen den Fördermittelgeber, dem Land Niedersachsen und der Bundesrepublik, gerade noch laufen. Die Städtebauförderung wird aus einem 1/3 Bundes-, 1/3 Landesmitteln und einem 1/3 aus den kommunalen Mitteln der aufgenommenen Kommunen finanziert.

Die Einzelmaßnahmen aus ISEK sind anschließend Projekt bezogen zu planen und zu beauftragen. Die Gemeinde strebt an, möglichst bald in die ersten Planprozesse einzusteigen. Hierzu zählt dann auch, die Maßnahmen mit der Förderbehörde und der Bewilligungsstelle (NBank) stetig abzustimmen, damit sie mit den Zielen der städtebaulichen Erbneuerungsmaßnahme sowie mit den Grundsätzen der Städtebauförderung in Einklang stehen. Grundsätzlich werden die angestrebten Maßnahmen jährlich bzw. zum geplanten Umsetzungszeitpunkt beantragt. Das ISEK hat daher auch den ordnenden Charakter und gibt so zugleich die konkreten Maßnahmen für die nächsten rund 15 Jahre vor.

Die Systematik der Städtebauförderung sieht nicht vor, die Gesamtmaßnahme (also alle Maßnahmen aus dem ISEK) in einem Rutsch zu genehmigen und zu finanzieren. Das Budget ist durch das ISEK grundsätzlich jetzt fixiert. Die Umsetzung und Bewilligung erfolgt dann für die Einzelmaßnahmen in „einzelnen Schritte“. Die veröffentlichten und benannten 380.000 € Ist also der Auftakt und Start zu der vor uns liegenden rund 15 jährigen städtebaulichen Erneuerungs- und Förderphase in Heeslingen.


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