Wirtschaftsförderung in der Samtgemeinde Zeven

Die Samtgemeinde Zeven ist ein Verwaltungszusammenschluss der Stadt Zeven sowie der Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen. Die Samtgemeinde Zeven hat sich gemeinsam mit ihren Mitgliedsgemeinden zum Ziel gesetzt, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Wirtschaftsförderung ist dabei Schnittstelle zwischen Samtgemeindeverwaltung und Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen der Betriebe und unterstützt ihre Vorhaben.

Wann ist die Wirtschaftsförderung Ihr richtiger Ansprechpartner:

  • Sie beabsichtigen, in Zeven, Heeslingen, Elsdorf oder Gyhum zu investieren, ein Grundstück zu erwerben oder geeignete Flächen suchen
  • Sie wollen erweitern oder planen eine Umnutzung und haben noch Fragen
  • Sie sich selbstständig machen wollen
  • Informationen zur Wirtschaftsstruktur oder andere für Ihre Entscheidung wichtige Zahlen, Daten und Fakten suchen
  • Sie wollen wissen, wer Ihre richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verwaltung sind
  • Sie haben eine neue Idee, ein innovatives Produkt oder eine neuartige Dienstleistung entwickelt und suchen Unterstützung
Innovations- und Fördermittelsprechtag der Wirtschaftsförderung des Landkreises Rotenburg/Wümme

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Rotenburg (Wümme) bietet auch kostenlose Beratungssprechtage für Unternehmen mit Innovations- und Investitionsprojekten im Landkreis an.
Kooperationspartner sind das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), die Investitions und Förderbank Niedersachsen (NBank), die Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum sowie die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Im Rahmen einer jeweils einstündigen individuellen Einzelberatung erhalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfestellung bei der Realisierung ihrer Projekte, sei es die Planung neuer Produkte oder Verfahren, Betriebserweiterungen und Investitionen, der Start neuer Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder die professionelle Verwertung gewerblicher Schutzrechte.

Die Beratung findet im Kreishaus des Landkreises Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) statt. Eine Terminabsprache ist erforderlich. Die Termine können vorab telefonisch bei Frau Gesa Weiss (Tel.: 04261 / 983-2855) vereinbart werden.

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