Freiflächenphotovoltaikkataster

Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts der aktuellen Energiekrise sowie des nahenden Ausstiegs aus der Kohle- und Kernenergie steht die Samtgemeinde Zeven in der Pflicht eines weiteren Zubaus an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Dazu sollen gemäß Landesraumordnungsplan (LROP) Niedersachsen neben versiegelten Flächen auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten.

Freiflächenphotovoltaikanlagen sind im Außenbereich nicht privilegiert und daher planungsrechtlich über die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) zu entwickeln. Ziel einer Bauleitplanung muss eine ausgewogene, abgestimmte und geordnete städtebauliche Entwicklung sein. Als Grundlage hierfür hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Zeven am 04.07.2023 den Beschluss über das Freiflächenphotovoltaikkataster gefasst.

Bei dem vorliegenden gemeindeübergreifenden Entwicklungskonzept für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen handelt es sich um ein Arbeitspapier der Samtgemeinde Zeven. Es stellt eine Raumanalyse ohne parzellenscharfe Abgrenzungen dar. Ziel des Katasters ist die Darstellung und Bewertung von Flächen im Samtgemeindegebiet, die sich potenziell für Freiflächen-PV-Anlagen eignen (Gunstflächen).