Auftragsentscheidungen

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.


Auftragsvergaben nach der VOB / UVgO

Die Samtgemeinde Zeven informiert hier nach gem. § 20 Abs. 3 VOB/A nach

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
  • Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer

für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag.

Die Samtgemeinde Zeven informiert hier gem. § 30 UVgO nach

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
  • Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb

für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Alle Auftragsentscheidungen werden auf der Bekanntmachungsplattform der Deutschen eVergabe veröffentlicht:

 https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_Off  


Beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen

Hier finden Sie die von uns beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen gem. § 20 Abs. 4 VOB/A :

KEINE VORHANDEN