Reisepass Ausstellung erstmalig
Gebührenerhöhung für Reisepässe
Die Gebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 60 € auf 70 €.
Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.
Grundlage ist die Änderung des § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) zum 01.01.2024
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 |
zuständiges Amt:
Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService vom 10.02. - 21.02.2025 nur für Wahlanliegen:
Montags und mitwochs von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr