Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
Leistungsbeschreibung
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die Samtgemeinde Zeven ein Reisepass ausgestellt werden. Sollten Sie vorhaben einen Reisepass im BürgerService Zeven zu beantragen, ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus melden, damit besprochen werden kann welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen
ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
Nachweis über den aktuellen Wohnort im Ausland
ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 75,00 €
für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Gebühr 120,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
für den Expressreisepass
Bearbeitungsdauer: 3-4 Werktage
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Brinkmöller, Lena | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Heuser, Jenana | 04281 / 716-261 |
zuständiges Amt:
Erweiterte Öffnungszeiten im BürgerService vom 10.02. - 21.02.2025 nur für Wahlanliegen:
Montags und mitwochs von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr