Steuern

Die Gemeinden bzw. die Stadt erheben derzeit die nachfolgenden Steuern.

Automatensteuer
Besteuert wird der Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsautomaten an öffentlich zugänglichen Orten. Grundlage sind die Vergnügungssteuersatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt. Die Satzungen sehen verschiedene Arten der Besteuerung vor.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden erhoben. Gesetzliche Grundlagen sind im Wesentlichen das Niedersächsische Hundesteuergesetz sowie die Hundesteuersatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt.

Gewerbesteuer
Besteuert wird der Gewinn eines Unternehmens. Das Finanzamt stellt die Höhe des Gewinns fest und errechnet den Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit dem Gewerbesteuerhebesatz. Das Ergebnis ist die zu zahlende Gewerbesteuer. In der Regel werden Vorausleistungen erhoben, die später mit dem tatsächlichen Ergebnis verrechnet werden.

Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundeigentum erhoben. Zahlungspflichtig für das Kalenderjahr ist der zum 01.01 im Grundbuch eingetragene Besitzer. Es werden zwei Arten von Grundsteuern unterschieden. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben, während die Grundsteuer B für Flächen mit Baulandqualität erhoben werden. Die jeweiligen Hebesätze werden in den Haushaltssatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt festgesetzt.

Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird auf bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen erhoben (z.B. beim Betrieb von Spielautomaten, Verkauf von Eintrittskarten). Die Steuerhöhe wird stark vom Einzelfall bestimmt. Grundlage für die Besteuerung sind die Vergnügungssteuersatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt.

Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer wird für jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dient, erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem jährlichen Mietaufwand. Derzeit erhebt nur die Gemeinde Gyhum eine solche Steuer. Grundlage ist die Zweitwohnungssteuersatzung.

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