Bestattung anmelden
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
- ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache
- Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung
- Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
- Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
- Gemeinden
- Kirchen, Kirchengemeinden
- andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |