Zweitwohnungssteuer
Jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Derzeit wird lediglich von der Gemeinde Gyhum diese Steuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem jährlichen Mietaufwand.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Blank, Kirsten | 04281 / 716-153 | 04281 /716-105 |