Kinder- und Jugendbeauftragte/R

In der Verwaltung wird die Stelle der/des Kinder- und Jugendbeauftragten als selbstständiges Sachgebiet innerhalb des Fachbereichs 3, angegliedert an den Bereich Jugend, Sport, Soziales,eingerichtet. Diese Einbettung in die Verwaltungsstruktur soll einerseits eine gewisse Autonomie und Gewichtung der Stelle gewährleisten. Gleichzeitig wird die Unterstützung eines Fachbereichs zur Verfügung gestellt und damit weniger Ressourcen in die Organisation einer Stabsstelle investiert.
Mittels eines politischen Beschlusses werden Aufgaben und Kompetenzen sowie die Beteiligung an kommunalen Vorhaben festgelegt. Weiterhin ist an diese Stelle ein Sitz im Jugendhilfeausschuss mitsamt Rederecht geknüpft. Dies gilt auch für andere politische Fachausschüsse. Außerdem gewährleistet die Stelle eine Kontrollfunktion zur Umsetzung der Kinderrechte in Zeven. Die Stelle der/des
Kinder- und Jugendbeauftragten dient dabei als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik wie auch Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört auch eine eigenständige und zielgruppenangemessene Öffentlichkeitsarbeit. Um den beschriebenen Anforderungen zu genügen, soll die Person fachlich qualifiziert sein und umfangreiche Vernetzung in der Kommune wie auch überregional anstreben.
Orientierung zur Stelle bietet BAG KommunaleKinderinteressenvertretungen (Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen,siehe Link). 

BAG Qualitätsstandars Kommunale Interessensvertretungen

Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Zeven:

 

Katja Altenburg
Koordination Programm „Kinderfreundliche Kommunen"
Lange Strasse 12
27404 Zeven

0173-2461 252