Kindertagesstätte (Kita) der Gemeinde Elsdorf

Die Gemeinde Elsdorf wendet sich jedes Jahr Ende Januar/ Anfang Februar mit einem Schreiben an alle Eltern / Personensorgeberechtigten von Kindern im Alter von 1 - 5 Jahren im Bereich der Gemeinde Elsdorf.

Der Aufnahmeantrag und die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung muss spätestens bis zum 25. Februar eines jeden Jahres ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Elsdorf, Postfach 1460, 27394 Zeven bzw. im Rathaus Zeven, 1. Etage, Zimmer 119 bei Frau Dohrmann abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind noch keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nimmt, werden Sie automatisch jedes Jahr neu angeschrieben.
Die Gemeinde Elsdorf bietet diesen Service an, um jedem Kind die gleiche Chance zu geben eine Betreuung in der Kita zu bekommen.
Im laufenden Betreuungsjahr können sogenannte "Nachrücker" (Kindergartenkinder, die 3 Jahre alt geworden sind) im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden. Für Krippenkinder (Aufnahme ab 1 Jahr) gilt dieses auch.
Bei Zuzügen melden Sie sich bitte direkt bei Frau Dohrmann, damit Ihr Kind im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden kann. Sie bekommen dann den Aufnahmeantrag, die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung, das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Satzung der Gemeinde Elsdorf zugeschickt.

In Trägerschaft der Gemeinde Elsdorf befindet sich folgende Kita:

  • Kita Wiesenblume, Schulstraße 16; Kindergarten (Vormittags- und Ganztagsgruppen) und Krippe (Vormittagsgruppe).

Weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren und die Gebührenordnung finden Sie in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung für die Kindertagesstätte (Kita) der Gemeinde Elsdorf  in der zurzeit gültigen Fassung.





Ansprechpartner
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04281 / 716-160 04281 / 716-126