Straßenausbaubeitrag

Die Gemeinden Elsdorf und Heeslingen erheben, sofern Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung (Ausbau) ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Einrichtungen), insgesamt, in Abschnitten oder Teilen, Straßenausbaubeiträge.

Grundlage dafür sind die Straßenausbaubeitragssatzungen der Gemeinde Elsdorf und der Gemeinde Heeslingen.

Die Gemeinde Gyhum und die Stadt Zeven erheben keine Straßenausbaubeiträge.

Beitragspflichtig sind Grundstückseigentümer, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet (Anlieger).





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