Spendenbescheinigung
Geld- oder Sachspenden für Einrichtungen der Stadt Zeven, der Gemeinden und der Samtgemeinde können jederzeit unter Angabe des Verwendungszweckes getätigt werden. Der Spendenzweck muss dabei im öffentlichen Interesse liegen.
Mit dem Ziel der Transparenz obliegt die Entscheidung über die Annahme von Spenden je nach Spendenhöhe dem zuständigen Stadt- oder Gemeinderat bzw. einem seiner Ausschüsse.
Dadurch ändert sich für den Spender nichts, allenfalls verlängert sich der Zeitraum bis zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung, die nach Annahme und Leistung der Spende ausgestellt wird.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Sauerland, Birgit | 04281 / 716-228 | 04281 / 716-105 |