Eigenheimförderung

Eigenheimförderung der Gemeinde Gyhum

Es ist das Ziel der Gemeinde Gyhum, Familien - insbesondere mit minderjährigen Kindern - bei der Ansiedlung in der Gemeinde zu unterstützen.
Die Gemeinde Gyhum kann zu diesem Zweck beim Erwerb gemeindeeigener Grundstücke, die mit einem Wohnhaus bebaut werden sollen, Preisnachlässe einräumen.
Detaillierte Angaben zum Preisnachlass und den Förderungsvoraussetzung erhalten Sie in den Förderrichtlinien der Gemeinde Gyhum.

Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei der Gemeinde Gyhum, Am Markt 4, 27404 Zeven.

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-226 04281 / 716-108

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr