Eigenheimförderung
Eigenheimförderung der Gemeinde Gyhum
Es ist das Ziel der Gemeinde Gyhum, Familien - insbesondere mit minderjährigen Kindern - bei der Ansiedlung in der Gemeinde zu unterstützen.
Die Gemeinde Gyhum kann zu diesem Zweck beim Erwerb gemeindeeigener Grundstücke, die mit einem Wohnhaus bebaut werden sollen, Preisnachlässe einräumen.
Detaillierte Angaben zum Preisnachlass und den Förderungsvoraussetzung erhalten Sie in den Förderrichtlinien der Gemeinde Gyhum.
Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich mit den notwendigen Nachweisen bei der Gemeinde Gyhum, Am Markt 4, 27404 Zeven.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Neufeld, Karin | 04281 / 716-226 | 04281 / 716-108 |