Bebauungspläne
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Viebrock, Pauline | 04281 / 716-143 | 04281 / 716-129 | ||
Herr Ringen, Joachim | 04281 / 716-149 | 04281 / 716-129 | ||
Herr Schiemann, Christoph | 04281 / 716-243 | 04281 / 716-129 |