Kinderspielplatz
In Wohnbaugebieten werden von den Gemeinden Spielplätze für 6 bis 12 jährige Kinder angelegt. Auch Kleinkinder dürfen hier spielen, müssen aber beaufsichtigt werden. Die Spielplätze dienen nicht nur den Kindern zur Kommunikation mit Gleichaltrigen, sondern sind auch für die Eltern Plätze um soziale Kontakte mit Nachbarn zu pflegen. Die Spielgeräte werden vom Bauhof der Samtgemeinde Zeven regelmäßig kontrolliert und gewartet.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Herr Betsch, Jens | 04281 / 716-244 | 04281 / 716-129 |