Bauvoranfragen / Bauvorbescheid

Wenn Sie klären lassen wollen, ob eine von Ihnen geplante Baumaßnahme zulässig ist, können sie eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO stellen, die durch einen Bauvorbescheid beantwortet wird.
Es kann dabei eine Klärung über einzelne Fragen, die selbstständig beurteilt werden können, erfolgen, wie z.B. Höhe des Gebäudes.
Sie können über eine Bauvoranfrage auch abklären, ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichen Planungsrecht zulässig ist.

Bauvorbescheide werden durch die Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Rotenburg/W., Nebenstelle Bremervörde, erteilt.
Zu den Bauvoranfragen haben die Gemeinden eine Stellungnahme abzugeben, deshalb bietet es sich an, die Bauvoranfragen zunächst bei der Gemeinde einzureichen. Von hier werden die Bauvoranfragen an den Landkreis weitergeleitet. Es kann hilfreich sein, einen Lageplan des Grundstückes mitzubringen.

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