Hausnummern

Hausnummern werden von der Samtgemeinde Zeven vergeben. Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Stadt Zeven und die drei Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen mit ihren Ortsteilen.
Die Hausnummern-Kartei innerhalb dieses Gebietes ist – getrennt nach Gemeindegebiet und Ortsteilen – alphabetisch nach Straßen geordnet.
Bei Nachfragen bezüglich der Hausnummerierung wäre eine mögliche Angabe der Flurstücksbezeichnung (zugeordnet vom Katasteramt) von Vorteil.

Zuständig für die Vergabe der Hausnummern ist der Fachbereich 4 (Bauverwaltung).


Anbringung der Hausnummern

1) Jede Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Gemeinde zugewiesenen Hausnummer zu versehen.

2) Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Die Ziffern sollten mindestens 10 cm hoch sein.

3) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein.

4) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

5) Bei Änderung von Hausnummern sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die neuen Hausnummern entsprechend den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 anzubringen. Die alte Hausnummer bzw. Hausnummernschild ist so durchzustreichen, dass die Nummer lesbar bleibt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist die alte Nummer bzw. Nummernschild zu entfernen.

Bei Fragen zur Anbringung der Hausnummer wenden Sie sich an den Fachbereich 3 (Sicherheit, Ordnung und Verkehr)

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-258 04281 / 716-129
04281 / 716 242 04281 / 716 129

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr