Kinderspielplatz

In Wohnbaugebieten werden von den Gemeinden Spielplätze für 6 bis 12 jährige Kinder angelegt. Auch Kleinkinder dürfen hier spielen, müssen aber beaufsichtigt werden. Die Spielplätze dienen nicht nur den Kindern zur Kommunikation mit Gleichaltrigen, sondern sind auch für die Eltern Plätze um soziale Kontakte mit Nachbarn zu pflegen. Die Spielgeräte werden vom Bauhof der Samtgemeinde Zeven regelmäßig kontrolliert und gewartet.

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-244 04281 / 716-129

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr