Klärgrube / Klärgrube/ Fäkalschlammbeseitigung

Viele kleinere Ortslagen sind nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über Kleinkläranlagen. Der anfallende Fäkalschlamm wird durch die Samtgemeinde regelmäßig abgefahren.
Bei Bauvorhaben in den o. g. Ortslagen sind neben dem Bauantrag gesonderte Anträge auf Genehmigung einer Kleinkläranlage beim Landkreis Rotenburg/Wümme, Nebenstelle Bremervörde Tel. 04761/810 zu stellen.

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