Hochzeit

Allgemeine Informationen

Sie haben sich entschlossen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen? Dieses kann bekanntlich nur vor dem Standesbeamten geschehen und bedarf gewisser " Vorbereitungen". Um Ihnen diese Vorarbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise:

Wir empfehlen Ihnen sich zunächst den Eheschließungstermin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen, denn dabei gilt " Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ".
Beliebte Termine und Zeiten (Freitag zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr) sind erfahrungsgemäß früh vergeben.

Eheschließungen finden montags - freitags vormittags sowie dienstags und donnerstags nachmittags statt. Auch am Samstag können Sie sich in Zeven trauen lassen. Erkundigen Sie sich gerne nach den Terminen.
Die Samstagstrauungen finden aus organisatorischen Gründen im Königin-Christinen-Haus in Zeven statt.

Die Gebühr für diese Trauung beträgt 175,00 Euro zusätzlich zu den üblichen Anmeldegebühren.
Eine Terminreservierung können Sie entweder telefonisch ( 04281 / 716133 ) oder bei einer persönlichen Vorsprache frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin vornehmen.

Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Falls einer verhindert ist, kann er dem anderen Partner eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Den entsprechenden Vordruck können Sie sich als Formular herunter laden sowie telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnortes. Haben beide Verlobte verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen.
Möchten Sie in Zeven heiraten, wohnen aber in einem anderen Ort (nicht in der Samtgemeinde Zeven) ?
Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Fall eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Zeven ausstellen. Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Bürger der Samtgemeinde Zeven die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einem anderen Ort bzw. Stadt heiraten.
 

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten vereinbaren Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bitte vorher einen Termin mit uns:

Frau Kießling
04281 / 716-133

Eheschließung, Trauung:


Bei Trauungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Örtlichkeiten:


 

Alternativ können wir Ihnen das Königin-Christinen-Haus anbieten. Dort wird die Trauung in einer historischen Umgebung vollzogen.

Trauzimmer_Christinenhaus© Samtgemeinde Zeven


 


 

 

In den Monaten Mai - September steht Ihnen auch die Wassermühle in Bademühlen als Trauort zur Verfügung.

Wassermuehle Bademuehlen© Samtgemeinde Zeven / Foto: Rüdiger Lubricht


Für die Eheschließung im Königin-Christinen-Haus, im Heimathaus Heeslingen, in der Wassermühle Bademühlen sowie im Haus Kreienhoop in Nartum ist eine Extragebühr von 75,00 Euro zu zahlen.

Trauungen am Samstag finden ausschließlich im Königin-Christinen-Haus statt. Für diese Samstagstrauungen fällt eine Extragebühr von 175,00 Euro an.

Weitere Informationen über benötigte Urkunden zur Eheschließung und anfallende Gebühren finden Sie unter:

Namensführung in der Ehe:

Nach § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt für die Namensführung in der Ehe folgendes:

Die Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit geführte Name der Frau oder des Mannes bestiommt werden. Diese Erklärung ist unwiderruflich.

Der Ehepartner, dessen Geburtsname nicht zum Ehenamen gewählt worden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den Familiennamen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt hat, dem gewählten Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der so bestimmte Doppelname darf nur aus zwei Namen bestehen. Sie werden mit einem Bindestrich verbunden. Besteht der zum Ehenamen gewählte Familienname bereits aus zwei Namen, so kann ihm kein weiterer Name hinzugefügt werden. Besteht der Familienname, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen dem Ehenamen hinzugefügt werden.

Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann bei der Eheschließung oder auch später abgegeben werden. Der Doppelname ist ständig zu führen. Er erstreckt sich weder auf den anderen Ehepartner noch auf die Kinder.

Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden. Nach einem Widerruf kann aber keine neue Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben werden.

Soweit kein gemeinsamer Ehename bestimmt wird, führen die Ehegatten nach der Eheschließung ihre Familiennamen unverändert weiter. In diesem Fall können Sie jederzeit nach der Eheschließung noch einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.