Kindertagesstätten (Kitas) der Gemeinde Heeslingen

Die Gemeinde Heeslingen wendet sich jedes Jahr Ende Januar / Anfang Februar mit einem Schreiben an alle Eltern / Personensorgeberechtigten von Kindern im Alter von 1 - 5 Jahren im Bereich der Gemeinde Heeslingen.

Der Aufnahmeantrag und die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung muss spätestens bis zum 25. Februar eines jeden Jahres ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Heeslingen, Postfach 1460, 27394 Zeven bzw. im Rathaus Zeven, 1. Etage, Zimmer 120 bei Frau Wegner abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind noch keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nimmt, werden Sie automatisch jedes Jahr neu angeschrieben.
Die Gemeinde Heeslingen bietet diesen Service an, um jedem Kind die gleiche Chance zu geben eine Betreuung in einer Kita zu bekommen.
Im laufenden Betreuungsjahr können sogenannte "Nachrücker" (Kindergartenkinder, die 3 Jahre alt geworden sind) im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden. Für Krippenkinder (Aufnahme ab 1 Jahr) gilt dieses auch.
Bei Zuzügen melden Sie sich bitte direkt bei Frau Wegner, damit Ihr Kind im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden kann. Sie bekommen dann den Aufnahmeantrag, die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung, das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Satzung der Gemeinde Heeslingen zugeschickt.

In Trägerschaft der Gemeinde Heeslingen sind folgende Kitas:


Weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren und die Gebührenordnung finden Sie in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung für die Kindertagesstätten (Kitas) der Gemeinde Heeslingen in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-120 04281 / 716-126

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr