Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller
- Standplatzgenehmigung
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Pietsch | 04281 / 716-284 | 04281 / 716-206 |