Rundfunkgebührenbefreiung

Empfänger von u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen "RF" erhalten auf Antrag eine Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren (GEZ).

Anträge sind im Bürgerservice erhältlich.

Zuständig für die Bearbeitung ist der

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Tel. 0185-99950100

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
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zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr