Führungszeugnis Erteilung erweitert
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) ist nur persönlich beim BürgerService Zeven zu beantragen. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.
Erweitertes Führungszeugnis:
Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Tipp:
Sie können das Führungszeugnis auch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.´
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
- Ausweisdokument
- schriftliche Aufforderung der Stelle
- Empfängeradresse, Aktenzeichen usw. bei Führungszeugnissen für Behörden
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsgebühren:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |