Zweitwohnungssteuer

Jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Derzeit wird lediglich von der Gemeinde Gyhum diese Steuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem jährlichen Mietaufwand.

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