Personenstandsregister

Das deutsche Personenstandsregister ist ein im Jahr 2009 eingeführtes digitales Register zur Beurkundung des Personenstands, das die bisherigen Personenstandsbücher ablöste. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis Ende 2013 konnte das Personenstandsregister übergangsweise noch auf Papier geführt werden, inhaltlich ausgerichtet nach dem neuen Gesetz.

Das Standesamt führt:

  • Eheregister (§ 15 PStG)
  • Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG)
  • Geburtenregister (§ 21 PStG)
  • ein Sterberegister (§ 31 PStG)

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-134 04281 / 716-135
04281 / 716-133 04281 / 716-135

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr