Straßenreinigungsgebühr

Auf der Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung erhebt die Samtgemeinde Zeven Gebühren für die Reinigung und die Durchführung des Winterdienstes.

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-153 04281 /716-105

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr