Kindertagesstätten (Kitas) der Gemeinde Gyhum

Die Gemeinde Gyhum wendet sich jedes Jahr Ende Januar / Anfang Februar mit einem Schreiben an alle Eltern / Personensorgeberechtigten von Kindern im Alter von 1 - 5 Jahren im Bereich der Gemeinde Gyhum.

Der Aufnahmeantrag und die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung muss spätestens bis zum 25. Februar eines jeden Jahres ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Gyhum, Postfach 1460, 27394 Zeven bzw. im Rathaus Zeven, 1. Etage, Zimmer 119 bei Frau Dohrmann abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind noch keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nimmt, werden Sie automatisch jedes Jahr neu angeschrieben.
Die Gemeinde Gyhum bietet diesen Service an, um jedem Kind die gleiche Chance zu geben eine Betreuung in einer Kita zu bekommen.
Im laufenden Betreuungsjahr können sogenannte "Nachrücker" (Kindergartenkinder, die 3 Jahre alt geworden sind) im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden. Für Krippenkinder (Aufnahme ab 1 Jahr) gilt dieses auch.
Bei Zuzügen melden Sie sich bitte direkt bei Frau Dohrmann, damit Ihr Kind im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden kann. Sie bekommen dann den Aufnahmeantrag, die Erklärung über die Kita-Benutzungsgebühren / Einkommensstaffelung, das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Satzung der Gemeinde Gyhum zugeschickt.

In Trägerschaft der Gemeinde Gyhum befinden sich folgende Kitas:

Weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren und die Gebührenordnung finden Sie in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung für die Kindertagesstätten (Kitas) der Gemeinde Gyhum in der zurzeit gültigen Fassung.





Ansprechpartner
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04281 / 716-160 04281 / 716-126