Reisepass Ausstellung Normal/Express/Vorläufig

Gebührenerhöhung für Reisepässe

Die Gebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 60 € auf 70 €.

Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.

Grundlage ist die Änderung des § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) zum 01.01.2024

Leistungsbeschreibung
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Reisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Reisepass Ausstellung Express
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass Ausstellung
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Reisepass Ausstellung Express

·        aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

·        ggf. bisheriger Reisepass

·        Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

·        letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Reisepass Ausstellung vorläufig
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 € EUR

Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR

Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 60,00 € EUR

Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 82,00 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 21,00 € EUR

Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 69,50 € EUR

Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 91,50 € EUR

Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 € EUR

Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 114,00 € EUR

Gebühr: 26,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Ausstellung
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre

Reisepass Ausstellung Express
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Tage

die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Bearbeitungsdauer: 0 Tage

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Ausstellung
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Reisepass Ausstellung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Ausstellung Express
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Ausstellung vorläufig
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Reisepass Ausstellung Express
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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zuständiges Amt:

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Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr