Manöverschäden

Trotz der zunehmenden Entspannungsphase sind immer wieder Übungen der Streitkräfte erforderlich. Sie dienen insbesondere auch der Stärkung der Ortskenntnisse, um im Ernstfall schneller und besser reagieren zu können.
Hierbei lassen sich Schäden nicht immer vermeiden. Sollte Ihr Eigentum durch eine Manöver­ oder eine Truppenübung beschädigt worden sein, steht Ihnen hierfür ein Ausgleich zu. Entsprechende Ausgleichsanträge werden durch das Amt für Verteidigungslasten beim Landkreis Heidekreis, Winsener Straße 17, 29614 Soltau, Telefon: 05191-97813-0, bearbeitet. Sie können Ihren Antrag direkt oder über die Samtgemeinde Zeven an das Amt für Verteidigungslasten senden.





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