Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

Leistungsbeschreibung

Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die Samtgemeinde Zeven ein Reisepass ausgestellt werden. Sollten Sie vorhaben einen Reisepass im BürgerService Zeven zu beantragen, ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus melden, damit besprochen werden kann welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen

  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis

  • Nachweis über den aktuellen Wohnort im Ausland

  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde


Welche Gebühren fallen an?

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Gebühr: 75,00 € 

für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Gebühr 120,00 €


Welche Fristen muss ich beachten?

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

für den Expressreisepass

Bearbeitungsdauer: 3-4 Werktage


Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
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