Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

Leistungsbeschreibung

Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die Samtgemeinde Zeven ein Reisepass ausgestellt werden. Sollten Sie vorhaben einen Reisepass im BürgerService Zeven zu beantragen, ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus melden, damit besprochen werden kann welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen

  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis

  • Nachweis über den aktuellen Wohnort im Ausland

  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde


Welche Gebühren fallen an?

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Gebühr: 75,00 € 

für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Gebühr 120,00 €


Welche Fristen muss ich beachten?

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

für den Expressreisepass

Bearbeitungsdauer: 3-4 Werktage


Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
04281 / 716-261
04281 / 716-261

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr