Obdachlosenhilfe

Die Aufgaben der Obdachlosenbehörde werden vom Fachbereich 3 (Bürger, Ordnung und Verkehr) der Samtgemeinde Zeven wahrgenommen. Obdachlose werden in samtgemeindeeigenen Liegenschaften untergebracht.

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-168 04281 / 716-270

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr