Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bescheinigung über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren, der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie z.B. vorhandene Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung.

Für die Ausstellung der befristeten Bescheinigung (2 Jahre) muss ihr Wohnsitz oder der Sitz ihrer Firma in der Samtgemeinde Zeven sein.

  • Es genügt ein formloser Antrag (schriftlich, persönlich oder telefonisch)
  • Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens / der Firmenbezeichnung, sowie der Anschrift
  • Es muss mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

Bearbeitungsgebühren:

Für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 15,00 € an. 

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-155 04281 / 716-105