Straßenreinigung

Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger erstreckt sich über die Fahrbahnen, einschließlich Gossen und Parkspuren, auf die Geh- und Radwege, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Der Kehricht sollte aufgenommen und beseitigt werden und nicht in die Straßeneinläufe (Gullys) gefegt werden, da dieses häufig zu Verstopfungen der Einläufe führt (siehe auch Straßenreinigung). Bei Starkregenereignissen kann das Regenwasser dann nicht abfließen.
Die Gullys werden von beauftragten Firmen bzw. vom Bauhof gereinigt.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut. Die Reinigung ist einmal wöchentlich durchzuführen.

Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die Übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten.
Wenn Gehwege nicht vorhanden sind, muss ein ausreichend breiter Streifen von mind. 1,50 m neben der Fahrbahn bzw. am äußersten Rand der Fahrbahn geräumt werden.
Chemikalien und Streusalz zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen nur an gefährlichen Stellen und in Ausnahmefällen verwendet werden.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Räumung werktags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Die Schneeräumung ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen

Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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04281 / 716-284 04281 / 716-206

zuständiges Amt:

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Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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