Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich hierzu beim Standesamt des Wohnsitzes.





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-133 04281 / 716-135




Bearbeitungsgebühren:

  • Beantragung Ehefähigkeitszeugnis    50,00 Euro

 Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden   entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Überprüfungsverfahren.

 








weitere Infos:

Benötigte Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnis: Beide Verlobte ledig, Kinder vorhanden
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,
  • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  • Personalausweise,
  • Beglaubigte Abschrift vom Geburtseintrag der Kinder
Ehefähigkeitszeugnis: Beide Verlobte ledig, keine Kinder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,
  • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  •  Personalausweise,
  • Beglaubigte Abschrift vom Geburtseintrag der Kinder
Ehefähigkeitszeugnis: Verlobten geschieden oder verwitwet
  • aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk ggfs. Scheidungsurteil
  • aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister des geschiedenen/verwitweten Verlobten,
  • Scheidungsurteil (wenn Kinder noch minderjährig sind)
  • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  • Personalausweise,
  • Beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister der Kinder