Wildschäden

Sollte Ihr Eigentum durch frei lebendes Wild beschädigt oder beeinträchtigt worden sein, ist der Schaden binnen einer Woche bei der Samtgemeinde Zeven anzuzeigen.

Die betroffenen Parteien müssen zunächst versuchen sich über die Schadenregulierung zu einigen. Nur wenn eine Einigung nicht zu Stande kommt, wird die Samtgemeinde einen Sachverständigen mit der Schätzung beauftragen.

Im Bereich der Samtgemeinde Zeven wurden zwei Personen zu ehrenamtlichen Sachverständigen berufen.
Dieses Einigungsverfahren ist dann gebührenpflichtig, je nach Aufwand kann die Gebühr bis zu 375,00 € zzgl. Auslagenersatz betragen.

Wird eine Einigung nicht erreicht, steht den Betroffenen der zivile Rechtsweg vor den Amtsgerichten offen.

Zu ehrenamtlichen Sachverständigen wurden berufen:

Herr Ulrich Pape
Steinfelder Straße 1
27404 Zeven-Brümmerhof

Herr Alfred Albers
Bahnhofstraße 7
27404 Heeslingen-Weertzen





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