Gartenwasserzähler

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, z.B. Gartenbewässerung, können auf Antrag ermäßigt werden. Der Gartenwasserzähler ist ein fest installierter Zwischenzähler und ist vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten einzubauen.

Es bestehen verschiedene Voraussetzungen für einen ordnungsgemäß installierten Wasserzähler:

1. Der Wasserzähler muss fest in die Zuleitung zur Abnahmestelle, entweder im Gebäude oder am Außenwasserhahn, installiert sein. Der Einbau und die Verplombung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und ist durch die Vorlage einer Rechnungskopie nachzuweisen.

2. Der Wasserzähler darf in den Wintermonaten nicht demontiert werden.

3. Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Danach hat ein Kaltwasserzähler eine Eichgültigkeit von sechs Jahren.





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-153 04281 /716-105