Bekanntmachungen

Satzungen, Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen werden in der Zevener Zeitung und unter www.zeven.de veröffentlicht.

Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung oder des Flächennutzungsplanes, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Dienstgebäude der Samtgemeinde Zeven während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. In der Satzung, Verordnung oder dem Flächennutzungsplan wird der Inhalt dieser Bestandteile grob umschrieben. Bei Veröffentlichung der Satzung, Verordnung oder des Flächennutzungsplanes wird auf die Ersatzbekanntmachung mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.

Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden durch Aushang im Aushangkasten am Rathaus in Zeven, Am Markt 4, veröffentlicht. Die Regelung über die Ersatzbekanntmachung gem. Abs. 2 gilt entsprechend. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.

Leistungsbeschreibung
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr