Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.

Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.

Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H

Leistungsbeschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst 'erschlossen' werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

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Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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04281 / 716-150 04281 / 716-105

zuständiges Amt:

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von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
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Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr