Erschließungsbeiträge
Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.
Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.
Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Grigat | 04281 / 716-150 | 04281 / 716-105 |