Ferienbetreuung für Kita-Kinder

Stadt Zeven

Die Stadt Zeven bietet bei Bedarf in den Kita-Ferien für alle Kita-Kinder der Stadt Zeven eine Ferienbetreuung beim DRK an. Diese Betreuung findet allerdings nur statt, wenn mindestens 10 Krippen- bzw. Kindergartenkinder pro Woche verbindlich angemeldet werden.Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an berufstätige Eltern / Personensorgeberechtigte, ist kostenpflichtig und nur wochenweise buchbar.

In der Regel ist die bereits gebuchte Betreuungszeit möglich. Bei der Ganztagsbetreuung kann es zu Einschränkungen beim zusätzlichen Spätdienst (Betreuung zwischen 16.00 – 17.30 Uhr) kommen.

Der genaue Zeitraum der Kita-Ferien sowie die genauen Gebühren (25 Std. pro Woche / 50,00 €) werden zu Beginn des Betreuungsjahres in den einzelnen Kitas durch einen Aushang bekannt gegeben. Anmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 15.03. eines jeden Jahres im Rathaus vorliegen. Die Vordrucke füllen Sie direkt vor Ort bei Ihrer Kita-Leitung aus und die entsprechende Gebühr muss dann bis zum 15.03. eines jeden Jahres bei der Stadt Zeven eingegangen sein.

Zusätzlich wird ein Mittagessen angeboten. Wer dieses in Anspruch nehmen möchte, füllt es bei der Anmeldung entsprechend aus und bezahlt auch dieses bis zum 15.03. eines jeden Jahres direkt bei Ihrer Kita-Leitung vor Ort.

Schulanfänger verlassen die Kita zum Ende des Betreuungsjahres (31.07.). Darüber hinaus ist keine Ferienbetreuung in der Kita möglich. Diese Kinder fallen dann schon in die Ferienbetreuung der Schulkinder.

Gemeinde Elsdorf

Die Gemeinde Elsdorf bietet bei Bedarf in den Kita-Ferien für alle Kita-Kinder der Gemeinde eine Ferienbetreuung an. Diese Betreuung findet allerdings nur statt, wenn mindestens 10 Krippen- bzw. Kindergartenkinder pro Woche verbindlich angemeldet werden.Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an berufstätige Eltern / Personensorgeberechtigte, ist kostenpflichtig und nur wochenweise buchbar.

Der genaue Zeitraum der Kita-Ferien sowie die genauen Gebühren (25 Std. pro Woche / 37,50 €) werden zu Beginn des Betreuungsjahres in der Kita durch einen Aushang bekannt gegeben. Anmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 15.03. eines jeden Jahres im Rathaus vorliegen. Die Vordrucke füllen Sie direkt vor Ort bei Ihrer Kita-Leitung aus und die entsprechende Gebühr muss dann bis zum 15.03. eines jeden Jahres bei der Gemeinde Elsdorf eingegangen sein.

Schulanfänger verlassen die Kita zum Ende des Betreuungsjahres (31.07.). Darüber hinaus ist keine Ferienbetreuung in der Kita möglich. Diese Kinder fallen dann schon in die Ferienbetreuung der Schulkinder.

Gemeinde Heeslingen Gemeinde Gyhum

Die Gemeinde Heeslingen und die Gemeinde Gyhum bieten keine Ferienbetreuung in den Kita-Ferien an.

Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kita-Leitung oder im Rathaus.

Ansprechpartner
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04281 / 716-120 04281 / 716-126
04281 / 716-160 04281 / 716-126

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr