Informationsstände im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung

Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitglieds­gemeinden

  • Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
  • Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
  • Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
  • Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen Privatzweck benutzt werden soll, hier durch Aufstellen eines Informationsstandes, ist die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bitte beantragen Sie die erforderliche Erlaubnis rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Aufstellung des Standes.
Sollten Sie für Ihren Informationsstand einen Strom- und/oder Wasseranschluss benötigen, wenden Sie sich bitte auch an die Stadtwerke Zeven (04281-757-100).

Bearbeitungsgebühren:

Für die Sondernutzung werden Gebühren berechnet.

Die Gebühr beträgt pro m² = 0,50 € täglich, Mindestgebühr: 10 €

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-165 04281 / 716-206

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr