Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Die Samtgemeinde Zeven hat für das Gebiet der Stadt Zeven im Jahr 2014 eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen, erlassen.

Um die unkontrollierte Vermehrung der Katzen zu verringern und die Tierhalter zu unterstützen wurde eine Bezuschussung für die Kosten der Kastration in Form von Gutscheinen eingeführt.

Dem Katzenhalter werden pro Jahr maximal 2 Gutscheine im Wert von 40 € für Katzen und 25 € für Kater ausgehändigt, welche bei allen Tierärzten in der Samtgemeinde Zeven eingelöst werden können.

Diese Gutscheine werden im Rathaus vor Ort innerhalb der Öffnungszeiten ausgestellt. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.

Ansprechpartner
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04281 / 716 164 04281 / 716 126

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr