Vollstreckungen

Die Samtgemeindekasse Zeven ist als Vollstreckungsstelle für öffentlich-rechtliche Forderungen zuständig, die sich auf eigene (Samtgemeinde Zeven und Mitgliedsgemeinden) sowie  fremde (Amtshilfeersuchen anderer Behörden) Forderungen erstreckt.

Neben dem Vollstreckungsinnendienst wird ein Vollstreckungsbeamter im Außendienst zur Beitreibung von Forderungen eingesetzt.

Die Forderungen können vor Ort beim Vollstreckungsbeamten bar bzw. mit EC-Cash direkt bei der Samtgemeindekasse Zeven oder durch Überweisung auf eines der Konten der Samtgemeinde beglichen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich unmittelbar an den Vollstreckungsbeamten oder vereinbaren einen Termin, um die weiteren Verfahrensschritte im Büro oder vor Ort besprechen zu können.

zuständiges Amt:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-169 04281 / 716-126

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr