Wohnsitz Anmeldung

Sind Sie Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses?

Dann legen Sie bitte zusätzlich zu den unten aufgeführten Unterlagen einen entsprechenden Nachweis über Ihr Eigentum (Kaufvertrag,  Grundbuchauszug, etc.) vor, sodass eine Wohnsitzanmeldung erfolgen kann.

Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gemeinde Seevetal
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261 04281 / 716-127
04281 / 716-261
04281 / 716-261
04281 / 716-261 04281 / 716-127

zuständiges Amt:

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr