Bauleitplan Martin-Luther-Krankenhaus

Veröffentlicht am: 11.10.2023

Im Rahmen der städtischen Beratungen zum Änderungsverfahren des Bauleitplans Martin-Luther-Krankenhaus, 1. Änderung, ging es ausschließlich um die Zweckbestimmung der bisher festgesetzten Fläche Gemeinbedarfsfläche „Krankhaus“. In diesem Areal ist jetzt die Zweckbestimmung für „Soziale und medizinische Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Die beiden Flächenareale Gemeinbedarf für Altenpflege und -wohnen waren hiervon unberührt. Im Rahmen des schon bestehenden Baurechts können Gebäude sowie angestrebte Außenanlagen hergestellt werden. Hierzu zählen gegebenenfalls auch Rodungen.