Hinweise zum Abrennen von Osterfeuern

Veröffentlicht am: 23.02.2024

In allen Gemeinden und Ortsteilen der Samtgemeinde Zeven finden zu Ostern wieder die traditionellen Osterfeuer statt. Diese Veranstaltungen sind beliebt und werden gern besucht. Organisatoren sind häufig örtliche Vereine, Dorfgemeinschaften oder auch die Feuerwehren. Die Osterfeuer gehören zu den sogenannten Brauchtumsfeuern, weswegen in aller Regel auch nur je Ort eine Veranstaltung zugelassen wird. Private Osterfeuer im Familien- oder Bekanntenkreis fallen nicht unter diese Regelung und sind deshalb nicht zulässig.

Leider kommt es beim Abbrennen von Osterfeuern immer wieder zu Schadensfällen, weil die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nur unzureichend eingehalten werden. Zum Schutze von Natur und Landschaft sowie zur Sicherheit der Zuschauer weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde auf folgende Punkte hin: Um die Belastung für die Umwelt so gering wie möglich zu halten, ist das Abbrennen von Osterfeuern nur im Rahmen der Brauchtumspflege zulässig. Das Osterfeuer ist rechtzeitig unter Angabe der verantwortlichen Person beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, damit die für den Brandschutz zuständige Institution unterrichtet werden kann. Zum Schutze der Tierwelt ist das Brennmaterial frühestens 14 Tage zuvor aufzuschichten oder umzuschichten sowie vor dem Abbrennen gründlich abzuklopfen. Lebensstätten der Tiere dürfen nicht vernichtet werden. Hierzu  gehören Bodendecker, Hecken, Gebüsch, Röhricht und Bäume. Auch darf das Feuer nicht mit Flüssigbrennstoffen, wie Altöl oder anderen Abfällen, in Gang gesetzt oder unterhalten werden. Das Verbrennen von Abfällen, Haus- und Sperrmüll, Sondermüll sowie Altreifen ist bei Osterfeuern verboten. Damit das Osterfeuer ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann, ist dies von arbeitsfähigen Personen zu beaufsichtigen. Zwischen Feuer und Zuschauer ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Alkoholisierte Personen sind vom Feuer fernzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass von Gebäuden, Stromleitungen und Wäldern ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird (mind. 100 m). Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen; es ist auf die aktuelle Windrichtung zu achten. Der Straßenverkehr darf durch Rauch nicht behindert werden. Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden. Die Samtgemeinde Zeven bittet, die zuvor genannten Hinweise dringend einzuhalten.