Laubbeseitigung

Veröffentlicht am: 09.11.2023

Wenn im „Golden Herbst“ die bunten Blätter von den Bäumen fallen, freuen sich die Kinder. Auto- und Radfahrer sowie Spaziergänger sehen das feuchte Laub aber aus einer etwas anderen Sicht: Das Laub muss weg, damit auf den Straßen und Gehwegen keine Rutschgefahr entsteht. Denn laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit rund ums Grundstück.

Die Samtgemeinde Zeven weist darauf hin, dass die Anlieger gemäß Satzung zur Straßenreinigung, die Geh- und Radwege, Gossen und Fahrbahnen mindestens einmal wöchentlich zu reinigen haben. Die Reinigungspflicht der Anlieger umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen, Ablagerungen, Gras und Unkraut, Laub sowie sonstigen Fremdkörpern. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen sind die Flächen ohne Aufforderung unverzüglich zu reinigen, gegebenenfalls mehrmals täglich. Dies ist insbesondere nach  Sturm und starkem Laubfall der Fall. Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum angrenzt. Die Reinigung ist in dann an allen Seiten durchzuführen, die an den öffentlichen Straßenraum angrenzen.

Leider breitet sich in letzter Zeit eine Unsitte aus, das Laub an vielen Stellen nicht entsorgt wird, sondern einfach nur in die Gosse gefegt. Dieses, so wie nicht durchgeführte Reinigung wird vom Fachbereich Bürger, Ordnung und Verkehr kontrolliert und geahndet. Anlieger können Ihr Laub kostenfrei auf den Laubcontainern im Stadtgebiet und den Sammelplätzen für Grünabfälle entsorgen.